Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung gegen sexualisierte Gewalt

Evangelische Kirche aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Betroffene von Missbrauch in der Kirche – Wege zur Hilfe und Aufarbeitung

Triggerwarnung: Diese Seite behandelt das Thema sexualisierte Gewalt und Missbrauch. Die Inhalte können belastend sein. Wenn Sie betroffen sind oder Unterstützung benötigen, finden Sie hier Hilfsangebote und Ansprechpersonen sowie weitere Informationen zur Aufarbeitung der evangelischen Kirche.

Sexualisierte Gewalt ist ein tiefgreifendes Unrecht, das Menschen schwer verletzt, körperlich, seelisch und in ihrem Vertrauen an die Kirche und den Menschen. Die Evangelische Kirche im Rheinland stellt sich dieser Verantwortung und setzt sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch ein. Wir übernehmen Verantwortung, stehen an der Seite der Betroffene und arbeiten an der Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch im kirchlichen Kontext. Dabei sprechen wir bewusst von „Betroffenen“, um zu verdeutlichen, dass Menschen nicht auf ihre Erfahrung reduziert werden, sondern eine eigene Identität und Stärke besitzen. Der Begriff „Opfer von Missbrauch in der Kirche“ wird im rechtlichen und aufarbeitenden Kontext genutzt, wenn es um die juristische und institutionelle Verantwortung geht.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Hilfsangeboten für Betroffene und Opfer sexualisierter Gewalt, Schutzkonzepten sowie zur Transparenz in Fällen sexualisierter Gewalt.

Hilfsangebote für Betroffene

Niemand sollte mit den Folgen sexualisierter Gewalt allein sein. Die Evangelische Kirche im Rheinland leistet professionelle Unterstützung für betroffene Menschen – von psychologischer Beratung und der Begleitung durch Therapeut*innen über Seelsorge bis hin zu Prozessbegleitung und Anerkennungsleistungen. Unser Schutzkonzept stellt sicher, dass jede hilfesuchende Person individuell beraten wird und auf Wunsch anonym bleiben kann.

Ansprechpartnerin für Betroffene und Intervention:

Claudia Paul, Ansprechpartnerin für Betroffene

Claudia Paul
Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Hans-Böckler-Straße 7,
40476 Düsseldorf,
Telefon: 0211 / 4562391,
E-Mail claudia.paul@ekir.de

Wenn Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen. Sie sind nicht allein – wir stehen Ihnen bei.

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  1. Sexualisierte Gewalt in der Kirche: Verantwortung und Anerkennung
  2. Schutzkonzepte und Prävention
  3. Unterstützung für Betroffene: Entschädigung und Anerkennung
  4. Strafrechtliche Aufarbeitung und Konsequenzen
  5. Aufarbeitung von Missbrauchsfällen: Transparenz und Konsequenzen
  6. Prävention und Schutzkonzepte

1. Sexualisierte Gewalt in der Kirche: Wir übernehmen Verantwortung

Die Evangelische Kirche im Rheinland übernimmt Verantwortung für das Unrecht, das Betroffenen widerfahren ist. Wir wissen, dass der Schmerz nicht nur persönlicher Natur ist, sondern oft auch das Vertrauen in Institutionen, Gemeinschaften und den Glauben zutiefst erschüttert. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, zuzuhören, Betroffene ernst zu nehmen und ihnen mit Achtung und Mitgefühl zu begegnen.

Anerkennung des Leids

Anerkennung bedeutet für uns nicht nur Worte des tiefen Bedauerns, sondern auch konkretes Handeln: Als Kirche setzen wir uns aktiv gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der evangelischen Kirche ein. Dazu gehören die Aufarbeitung vergangener Taten und das Stärken präventiver Maßnahmen, die verhindern sollen, dass sich solche Vergehen wiederholen.

2. Schutzkonzepte und Prävention

Um sexualisierte Gewalt durch kirchliche Würdenträger und Mitarbeitende künftig zu verhindern, hat die Evangelische Kirche im Rheinland umfassende Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickelt. Diese beinhalten:

  • Verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeitenden zur Sensibilisierung in allen kirchlichen Arbeitsbereichen und Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen.
  • Klar festgelegte Melde- und Interventionsprozesse, die sicherstellen, dass Missbrauchsfälle konsequent verfolgt werden.
  • Einheitlichen Standards für alle kirchlichen Einrichtungen, um Betroffenen den größtmöglichen Schutz zu bieten und Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen.

Selbstverpflichtung der Kirche: Es darf niemals wieder geschehen

Wir wollen verloren gegangenes Vertrauen Schritt für Schritt wiederaufbauen – durch Transparenz, durch konsequente Maßnahmen zur Prävention und durch eine umfassende Begleitung derjenigen, die Unterstützung suchen.

Als Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung für Schutz, Sicherheit und Würde jedes Menschen und werden dieser Verpflichtung mit aller Entschlossenheit nachkommen. In diesem Zusammenhang ist uns eine offene Kommunikation wichtig, um Betroffenen eine Stimme zu geben und Verantwortung zu übernehmen.

Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige

Neben psychologischer Begleitung und therapeutischer Unterstützung können Betroffene finanzielle Entschädigungsleistungen beantragen. Diese Anerkennungszahlungen sind ein wichtiger Schritt, um dem erfahrenen Leid Beachtung zukommen zu lassen. Unsere spezialisierten Ansprechpersonen helfen bei der Antragstellung und begleiten Betroffene auf diesem Weg.

Die Kirche steht in der Verantwortung, unbürokratische Lösungen anzubieten und sicherzustellen, dass Hilfen ohne Verzögerung dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet und richten unsere Hilfe nach den Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Menschen.

Begriffserklärung: Sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der evangelischen Kirche

Die Begriffe „Sexualisierte Gewalt“ und „Missbrauch“ im kirchlichen Kontext werden häufig synonym verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen – insbesondere in rechtlich-juristischen und unterstützender Hinsicht.

Sexualisierte Gewalt umfasst alle Formen von Übergriffen, bei denen eine Person durch Machtausübung oder Zwang sexuell belästigt, bedrängt oder missbraucht wird. Dazu gehören verbale und körperliche Grenzverletzungen ebenso wie digitale Grenzüberschreitungen im Netz und schwere Straftaten.

In kirchlichen und institutionellen Kontexten sprechen wir oft von „Betroffenen sexualisierter Gewalt“ anstelle von „Opfern“, um zu betonen, dass die betroffenen Menschen nicht auf ihre Erfahrung reduziert werden, sondern eine eigene Identität und Stärke besitzen. Der Begriff wird insbesondere in der Präventions- und Unterstützungsarbeit verwendet, um eine möglichst wertschätzende und nicht-stigmatisierende Sprache zu nutzen.

„Missbrauch“ wird hingegen primär im strafrechtlichen Sinne verwendet, insbesondere wenn es um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen geht. Im rechtlichen Kontext bedeutet Missbrauch eine schwere Straftat, die strafrechtlich verfolgt werden kann und bei der für die Täter*innen rechtliche Konsequenzen drohen. Der Begriff „Missbrauch in der evangelischen Kirche“ bezieht sich daher auf Vergehen und Missbrauch von Vertrauen, die innerhalb kirchlicher Strukturen in der evangelischen Kirche geschehen sind und die notwendigen Maßnahmen zur Aufarbeitung und strafrechtlichen Ahndung.

Nicht zuletzt im Fall von Kindesmissbrauch in der evangelischen Kirche ist eine konsequente Verfolgung dieser Straftaten unerlässlich. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat es sich zur Aufgabe gemacht, Missbrauchsfälle nicht nur aufzuarbeiten, sondern auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, um Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.

3. Unterstützung für Betroffene: Hilfe, Entschädigung und Ankerkennungsleistungen

Sexualisierte Gewalt hinterlässt tiefe Wunden – körperlich, seelisch und emotional. Viele Betroffene fühlen sich lange Zeit allein gelassen, sei es aus Angst, Scham oder Unsicherheit darüber, an wen sie sich wenden können. Die Evangelische Kirche im Rheinland erkennt das erlittene Leid an und hat ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt geschaffen, welches die Betroffenen auf ihrem individuellen Weg der Aufarbeitung und Heilung unterstützt.

Niemand sollte mit diesen Erfahrungen alleine bleiben müssen. Deshalb gibt es verschiedene Hilfsangebote, Entschädigungsleistungen und anerkannte Beratungsstellen, die dabei helfen, belastende Erlebnisse zu verarbeiten und konkrete Unterstützung zu erhalten.

Individuelle Begleitung und Hilfsangebote für Betroffene

Für Menschen, die sexualisierte Gewalt innerhalb kirchlicher Strukturen erlebt haben, gibt es spezialisierte Ansprechpersonen, die sie auf ihrem Weg der Verarbeitung begleiten. Claudia Paul, zuständig für die Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung, bietet Betroffenen eine vertrauensvolle und kompetente Anlaufstelle. Sie unterstützt dabei, geeignete Hilfsangebote zu finden, vermittelt an weiterführende Beratungsstellen und hilft bei den ersten Schritten in Richtung Anerkennung und Entschädigung.

Ansprechpartnerin für Betroffene und Intervention:

Claudia Paul, Ansprechpartnerin für Betroffene

Claudia Paul
Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Hans-Böckler-Straße 7,
40476 Düsseldorf,
Telefon: 0211 / 4562391,
E-Mail claudia.paul@ekir.de

Wenn Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen. Sie sind nicht allein – wir stehen Ihnen bei.

Jetzt Unterstützung erhalten

Neben der direkten Unterstützung durch kirchliche Beratungsstellen gibt es enge Kooperationen mit unabhängigen Fachberatungsstellen, psychologischen Praxen und therapeutischen Netzwerken. Diese können je nach individuellem Bedarf psychologische Betreuung, Trauma-Therapie oder Seelsorge anbieten.

Viele Betroffene benötigen langfristige Unterstützung – sei es in Form von Gesprächen, therapeutischer Begleitung oder einem geschützten Raum, um das Erlebte verarbeiten zu können. Hier setzen wir in Zusammenarbeit mit externen Anlaufstellen an, die auf Traumafolgestörungen spezialisiert sind und dabei helfen, Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

Finanzielle Entschädigung: Anerkennung des erlittenen Leids

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich verpflichtet, nicht nur durch Worte, sondern auch durch konkrete finanzielle Entschädigungen das Leid Betroffener anzuerkennen. Diese sogenannten Anerkennungsleistungen machen das Leid nicht ungeschehen. Sie sollen dazu beitragen, das Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen zumindest eine materielle Unterstützung für mögliche Therapiekosten oder weitere Hilfsmaßnahmen zu bieten.

Betroffene können eine finanzielle Entschädigung beantragen , die je nach Fall individuell geprüft und bewilligt wird. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an festgelegten Richtlinien, die sicherstellen, dass jeder Antrag fair und transparent behandelt wird. Dabei handelt es sich nicht um eine klassische „Schmerzensgeld“-Zahlung, wie sie von Gerichten verhängt wird, sondern um eine freiwillige Leistung der Kirche als Zeichen der Anerkennung des erfahrenen Unrechts.

Als Kirche ist es uns wichtig, dass eine Entschädigung durch eine niedrigschwellige Antragstellung beantragt werden kann. Betroffene sollen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden überwinden müssen, sondern auf möglichst einfache Weise Zugang zu Entschädigungsleistungen erhalten. Deshalb werden sie von unserer Ansprechperson Claudia Paul individuell durch den Prozess begleitet.

Psychologische Hilfe und Beratung, Seelsorge und Soforthilfe

Viele Betroffene sexualisierter Gewalt leiden über Jahre hinweg unter den psychischen Folgen des Missbrauchs. Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen sind häufige Folgen, die eine professionelle Behandlung erforderlich machen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat deshalb ein Netzwerk aus psychologischer Beratung, Seelsorge und therapeutischer Unterstützung aufgebaut, um Betroffene in ihrem individuellen Heilungsprozess zu begleiten.

Besonders für Menschen, die als Kinder sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext erlebt haben, ist es oft schwer, sich mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen. „Ich wurde als Kind sexuell misshandelt – wo finde ich Hilfe?“ ist eine der drängendsten Fragen, die Betroffene beschäftigen. Hier setzen wir als Kirche gezielt an und bietet sofortige Beratungsmöglichkeiten durch Claudia Paul an, um den ersten Schritt zu erleichtern.

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Seelsorge-Angebote

Betroffene, die sich der Kirche und/oder dem Glauben weiterhin verbunden fühlen, finden bei uns auch Angebote der Seelsorge. Diese können helfen, wenn Betroffene beispielsweise den Kontakt zur Kirche nicht völlig abbrechen möchten, aber gleichzeitig einen geschützten Raum benötigen, um über ihre Erlebnisse zu sprechen. Unabhängige Seelsorge-Angebote ermöglichen es, in einem vertraulichen Rahmen über das Erlebte zu sprechen, ohne befürchten zu müssen, dass die eigene Geschichte nicht ernst genommen wird.

Wer Unterstützung benötigt, kann sich jederzeit an Claudia Paul oder eine der unabhängigen Beratungsstellen sowie an die Gemeinden vor Ort oder Nachbargemeinden wenden. Niemand muss diesen Weg allein gehen – es gibt Hilfe und sie ist erreichbar.

4. Strafrechtliche Aufarbeitung und Bestrafung von Tätern

Die strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in der Kirche wirft oft Fragen auf: Warum werden Täter*innen nicht strafrechtlich verfolgt? Gibt es Unterschiede zwischen Kirchenrecht und Strafrecht?

Grundsätzlich gilt: Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und unterliegt dem staatlichen Recht. Das Kirchenrecht regelt interne disziplinarische Maßnahmen, ersetzt aber keinesfalls strafrechtliche Konsequenzen.

Strafrechtliche Verfolgung: Können kirchliche Würdenträger belangt werden?

Ja, Pfarrerinnen und Pfarrer oder andere kirchliche Mitarbeitende und Würdenträger können strafrechtlich verfolgt werden. Fälle sexualisierter Gewalt werden nicht nur kirchenintern untersucht, sondern konsequent an die staatlichen Behörden weitergeleitet.

In der Vergangenheit gab es Fälle in der Kirche, in denen Missbrauch bewusst vertuscht wurde. Dies bedauern wir als Evangelische Kirche zutiefst und setzen uns dafür ein, dass jeder Verdachtsfall den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird. Täter*innen werden strafrechtlich belangt, wenn ausreichende Beweise vorliegen und können sowohl zivile als auch kirchliche Sanktionen erwarten.

Konsequenzen für Täterinnen und Täter

Innerhalb der evangelischen Kirche gibt es klare disziplinarische Maßnahmen: Beschuldigte Personen werden bei Verdachtsfällen sofort aus ihren Ämtern entbunden, bis eine umfassende Untersuchung abgeschlossen ist. Verurteilte sowie nachgewiesene Täter*innen werden dauerhaft aus dem kirchlichen Dienst entfernt. Entscheidend bei alledem ist, dass auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, sodass Täter*innen nicht nur kirchliche, sondern auch gesetzliche Konsequenzen tragen müssen.

Viele Missbrauchsfälle kommen nur durch Zeuginnen und Zeugen ans Licht. Wir ermutigen daher ausdrücklich dazu, Übergriffe zu melden – sei es als betroffene Person oder als Zeug*in.

5. Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der ev. Kirche: Transparenz und Verantwortung

Als Evangelische Kirche im Rheinland stellen wir uns der Verantwortung, sexualisierte Gewalt in ihren Strukturen aufzuarbeiten. Dies geschieht auf mehreren Ebenen:

  • durch die direkte Unterstützung von Betroffenen,
  • die institutionelle Aufarbeitung von Missbrauchsfällen,
  • wissenschaftliche Untersuchungen
  • sowie konsequente Präventionsmaßnahmen.

Individuelle Aufarbeitung: Unterstützung für Betroffene

Jede betroffene Person hat das Recht auf individuelle Unterstützung und Begleitung. Die Kirche bietet verschiedene Hilfsangebote an, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Dazu gehören psychologische Beratung, Seelsorge und finanzielle Anerkennungsleistungen. Ziel ist es, nicht nur Verantwortung für das begangene Unrecht zu übernehmen, sondern auch Wege zur persönlichen Aufarbeitung zu bereiten.

Institutionelle Aufarbeitung und Prävention: Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt

Neben der individuellen Unterstützung liegt ein Schwerpunkt auf der institutionellen Aufarbeitung. Es geht darum, systemische Fehler aufzudecken, die Missbrauch begünstigt oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Dabei werden Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche sorgfältig analysiert, Verantwortlichkeiten geklärt und strukturelle Veränderungen umgesetzt, um zu verhindern, dass solche Verbrechen wieder geschehen.

Schutzkonzepte sollen verhindern, dass Täter*innen Handlungsspielräume erhalten. Einheitliche Präventionsstandards, verpflichtende Schulungen für kirchliche Mitarbeitende und klar definierte Meldewege sind essenzielle Bestandteile dieser Schutzmaßnahmen.

Wissenschaftliche und öffentliche Aufarbeitung

Die Evangelische Kirche im Rheinland arbeitet eng mit Wissenschaftler*innen, unabhängigen Fachstellen und der Presse zusammen, um die Aufarbeitung transparent zu gestalten. Die Standards der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) dienen dabei als Grundlage für umfassende Präventionsmaßnahmen. Insbesondere bei Kindesmissbrauch in der evangelischen Kirche ist eine konsequente Aufklärung erforderlich, um systemische Wiederholungen zu vermeiden.

Studien und weiterführende Informationen

Um die Hintergründe und Strukturen von Missbrauchsfällen besser zu verstehen, wurden verschiedene Studien in Auftrag gegeben oder mitfinanziert. Diese liefern wertvolle Erkenntnisse über die Ursachen und die Versäumnisse im Umgang mit Täter*innen. Dazu gehören Untersuchungen wie die Aufarbeitungsstudie ForuM zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie , die tiefere Einblicke in systemische Probleme bietet und deren Ergebnisse dabei helfen, bestehende Konzepte zur Aufarbeitung, Intervention und Prävention weiter zu verbessern.

6. Prävention und Schutzkonzepte der Evangelischen Kirche im Rheinland

Als evangelische Kirche ist es unsere Aufgabe, sexualisierte Gewalt mit aller Entschlossenheit zu verhindern. Die Verantwortung gegenüber den Menschen, die Schutz und Vertrauen in kirchlichen Strukturen suchen, erfordert klare Schutzmaßnahmen, wirksame Interventionen und ein offenes, unterstützendes Umfeld für Betroffene.

Ein zentraler Bestandteil ist für uns die verpflichtende Schulung aller Mitarbeitenden als Teil des Schutzkonzeptes, damit Verdachtsmomente frühzeitig erkannt werden, Mitarbeitende angemessen reagieren und dazu beitragen, dass Grenzüberschreitungen im Vorhinein verhindert werden. Die Sensibilisierung für das Thema ist ein essenzieller Schritt, um Schutzräume zu schaffen – für Kinder, Jugendliche und alle Menschen, die sich der Kirche anvertrauen.

Prävention bedeutet auch, im Ernstfall konsequent zu handeln. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat klare Prozesse für die Meldung und Bearbeitung von Missbrauchsfällen etabliert. Jeder Hinweis auf sexualisierte Gewalt wird ernst genommen und ohne Verzögerung geprüft.

Um Betroffene unmittelbar zu schützen, werden sofortige Maßnahmen gegen Beschuldigte ergriffen – dazu gehören Dienstfreistellungen, Kontaktverbote und die Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Gleichzeitig stehen wir Betroffenen mit konkreten Hilfsangeboten zur Seite. Dazu gehören psychologische Beratung, Seelsorge und therapeutische Unterstützung, die individuell und vertraulich in Anspruch genommen werden können. Ein wichtiger Aspekt der Unterstützung ist die Stärkung der Selbstwirksamkeit der Betroffenen. Sie sollen die Kontrolle über ihren eigenen Heilungsprozess behalten und selbstbestimmt entscheiden können, welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen.

Beratungsstelle sexualisierte Gewalt: Hilfe für Betroffene

Unsere Ansprechpersonen stehen als erste Anlaufstelle zur Verfügung und unterstützen Betroffene dabei, die für sie passende Hilfe zu finden. Dazu gehören:

  • Beratung zur Anerkennung des erlittenen Leids, einschließlich der Möglichkeit, finanzielle Anerkennungsleistungen zu beantragen.
  • Psychologische Unterstützung und Traumatherapie, um Wege zur Verarbeitung der Erlebnisse zu eröffnen.
  • Begleitung bei der strafrechtlichen Verfolgung, falls Betroffene sich für eine Anzeige entscheiden.
  • Unterstützung bei der Aufarbeitung vor Ort, um bestehende Strukturen in Gemeinden und Einrichtungen zu hinterfragen und sicherere Räume zu schaffen.
  • Terminbegleitung, wenn Betroffene Unterstützung bei Behördengängen, therapeutischen Sitzungen oder anderen wichtigen Schritten benötigen.

 

Ansprechpartnerin für Betroffene und Intervention:

Claudia Paul, Ansprechpartnerin für Betroffene

Claudia Paul
Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung
Hans-Böckler-Straße 7,
40476 Düsseldorf,
Telefon: 0211 / 4562391,
E-Mail claudia.paul@ekir.de

Wenn Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen. Sie sind nicht allein – wir stehen Ihnen bei.

Jetzt Unterstützung erhalten

 

Jede betroffene Person entscheidet selbst, welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen möchte. Die Kirche stellt sicher, dass keine Entscheidung unter Druck getroffen wird und dass jede Unterstützung individuell angepasst ist. Falls spezialisierte Hilfe benötigt wird, gibt es eine enge Zusammenarbeit mit externen Fachstellen und unabhängigen Beratungsorganisationen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland steht für Aufarbeitung, Unterstützung und Schutz – mit einem klaren Bekenntnis zur Verantwortung und dem Ziel, dass Betroffene gehört, ernst genommen und umfassend unterstützt werden. Wenn Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, sich an unsere Beratungsstelle zu wenden.