FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche im Rheinland

 

1. Was unternimmt die Evangelische Kirche im Rheinland zur Prävention vor sexualisierter Gewalt?

  • Schon seit der Landessynode im Jahr 2000 und in der Folge der erstmaligen Veröffentlichung der Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ im Jahr 2002 gibt es in der rheinischen Kirche klare Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Mit Inkrafttreten des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Januar 2021 gilt die Verpflichtung für alle Mitarbeitenden zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und zur Meldung von Verdachtsfällen. Außerdem müssen alle Körperschaften und Einrichtungen ein Schutzkonzept erstellen, also auch die Gemeinden und Kirchenkreise. Das Rahmenschutzkonzept der rheinischen Kirche ist dabei die Grundlage, auf der angepasste Schutzkonzepte vor Ort entstehen können.
  • Seit Jahren wird intensiv darauf hingearbeitet, dass alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Präventionsschulung durchlaufen. Allein mit dem Material der EKD-Präventions-Initiative „hinschauen – helfen – handeln“   erfolgten bisher 2066 Schulungen mit 25.051 Teilnehmenden (Stand 30. Juni 2025). Weitere, statistisch nicht erfasste Schulungen wurden und werden auf der Basis anderer Konzepte durchgeführt. Bislang gibt es 390 ausgebildete Multiplikator*innen, von denen 291 aktiv schulen.

2. Wohin können sich Betroffene wenden?

Als eine Art Lotsenführer zu diversen Hilfsangeboten stehen Betroffenen in vielen Kirchenkreisen inzwischen Vertrauenspersonen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung, ebenso die von Kirche oder Diakonie getragenen Beratungsstellen , ob in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland oder in Hessen. Aber auch die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Telefon 0211 4562-391 erreichbar. Wenn es um individuelle Anerkennungsleistungen geht, erhalten Betroffene Beratung bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL).

3. Wird das Thema sexualisierte Gewalt zentral koordiniert?

Seit dem Frühjahr 2021 ist im Landeskirchenamt die zentrale Meldestelle für begründete Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt eingerichtet. Sie ist unter Telefon 0211 4562-602 und per Mail an pia-meldestelle@ekir.de erreichbar. Für die Gesamtkoordination aller Aktivitäten kam im Jahr 2022 die Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung hinzu. Sie wird seit Juli 2024 von Katja Gillhausen geleitet. Melde- und Stabsstelle sind unmittelbar dem Zuständigkeitsbereich von Vizepräses Antje Menn zugeordnet. Die Stabsstelle wurde personell verstärkt und ihre Organisationsstruktur an die wachsenden Herausforderungen angepasst, unter anderem durch die Stelle einer Interventionsmanagerin. Zudem ist die Ansprechstelle für Betroffene mittlerweile in die Stabsstelle integriert.

4. Wie weit ist die rheinische Kirche mit der Aufarbeitung der Vergangenheit?

  • Mit allen EKD-Gliedkirchen hat sich die Evangelische Kirche im Rheinland am Forschungsverbund ForuM beteiligt: Die Studie mit sechs Teilprojekten zu unterschiedlichen Aspekten hat ihre Ergebnisse am 25. Januar 2024 öffentlich vorgestellt und einen Abschlussbericht und eine Zusammenfassung vorgelegt. Im zweiten Projektschritt des Teilprojekts E waren in der rheinischen Kirche zuletzt bis Ende März 2023 nicht nur die insgesamt ca. 150 vorliegenden Disziplinarakten zu allen Berufsgruppen, sondern auch alle auf landeskirchlicher Ebene vorliegenden Akten von Pfarrpersonen ab dem Jahr 1946 bis einschließlich 2020 durchgesehen worden. Insgesamt waren dies Personalakten von 4733 Pfarrpersonen. Die Verdachtsfälle wurden den Forschenden nach abschließender Qualitätssicherung durch einen pensionierten Strafrichter  innerhalb des gewünschten Zeitfensters über ausgefüllte Fragebögen zu Beschuldigten und Betroffenen zugeschickt. Die Personalakten der Mitarbeitenden der Verbände, Kirchenkreise und Kirchengemeinden liegen dem Landeskirchenamt nicht vor.
  • Die 20 Landeskirchen, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bundesvorstand der Diakonie Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung auf die Studie reagiert. Für die EKD-Synode im November 2024 wurde im Beteiligungsforum ein umfangreicher Maßnahmenplan erarbeitet. Die im Frühjahr 2025 verabschiedete neue Anerkennungsrichtlinie der EKD setzt einen gemeinsamen und einheitlichen Standard für Anerkennungsverfahren in evangelischer Kirche und Diakonie. Zum 1. Juli 2025 ist auch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Damit sind Prävention, Hilfen für Betroffene und Aufarbeitung sexueller Gewalt ab sofort gesetzlich verankert. Das Vorhaben war in einer gemeinsamen Stellungnahme von EKD und Diakonie begrüßt worden.
  • Auf lokaler Ebene wird bereits fallbezogene Aufarbeitung mit wissenschaftlicher Unterstützung und unter Einbindung Betroffener betrieben. Die lokalen Ergebnisse fließen in die spätere regionale Aufarbeitung ein. Studienergebnisse der Bergischen Universität Wuppertal und der Fachhochschule Potsdam zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im damaligen Schülerheim Martinstift in Moers in den 1950er Jahren wurden Ende März 2023 vorgestellt . In der Folge wurde eine wissenschaftliche Aufarbeitung zum Thema „Sexualisierte Gewalt in den Internaten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland“ beschlossen. Eine entsprechende Vorstudie ist bereits fertig . Ende Juni 2025 wurde ein Betroffenenaufruf veröffentlicht, der um Unterstützung der Anfang 2026 beginnenden Studie bittet.
  • Im Fall eines mittlerweile verstorbenen Kirchenmusikers hat die Evangelische Kirche im Rheinland gemeinsam mit den drei Kirchenkreisen Düsseldorf, Leverkusen und Moers sowie der Evangelischen Landeskirche in Baden eine institutionelle Aufarbeitung unter wissenschaftlicher Begleitung zu sexualisierter Gewalt an zwei Kindern bzw. Jugendlichen gestartet. Im September 2024 wurde zu dem Fall ein Betroffenenaufruf veröffentlicht , weil aufgrund der bisherigen Erkenntnisse weitere Betroffene vermutet wurden.
  • Auch zu einem Kölner Fall hat inzwischen ein Aufarbeitungsprojekt begonnen. Gemeinde und Kirchenkreis arbeiten diesen Fall bereits seit längerer Zeit auf und werden dabei jetzt durch Wissenschaftler*innen unterstützt. Zwei weitere Aufarbeitungsprojekte laufen derzeit in Kooperation der Kirchenkreise Düsseldorf, Düsseldorf-Mettmann und Jülich sowie der Kirchenkreise Moers, Krefeld-Viersen und Dinslaken.
  • Außerdem will die Evangelische Kirche im Rheinland zusammen mit den Landeskirchen von Bayern, Hannover und Hessen-Nassau sowie der EKD die Frage wissenschaftlich klären lassen, ob die Diskussion um eine liberalere Sexualerziehung in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts auch dazu geführt hat, dass sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen innerhalb der evangelischen Kirche strukturell begünstigt wurde. So wichtig die sexualpädagogischen Impulse dieser Zeit auch für die Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität waren, so sehr häufen sich aber zugleich Beispiele dafür, wie diese Impulse instrumentalisiert wurden, um sexualisierte Gewalt von Erwachsenen gegenüber Minderjährigen zu kaschieren und zu legitimieren. In der evangelischen Kirche zeitweise hoch angesehene Pädagogen wie Gerold Becker oder Helmut Kentler stehen mittlerweile für diese Form der Instrumentalisierung. Eine Vorstudie ist inzwischen abgeschlossen. Über die Hauptstudie wird auf EKD-Ebene entschieden. Die rheinische Kirche hat in diesem Zusammenhang bereits mit dem Kirchenkreis Düsseldorf und einer seiner Gemeinden eine wissenschaftliche Fall-Untersuchung eingeleitet, die aus landeskirchlicher Perspektive besonders relevant ist. Dabei geht es auch darum, dass Zeitzeugen und Betroffene zu Wort kommen.
  • Eine Arbeitsgruppe im Landeskirchenamt hat eine Verfahrensanleitung entworfen und versendet, die den Kirchenkreisen Hilfestellungen für praktische Durchführung einer standardisierten Aktendurchsicht aller vorliegenden Personalakten gibt. Eingeflossen sind dabei auch Erfahrungen aus einem Pilotprojekt zum Aktenscreening  im Kirchenkreis Wuppertal. Auffällige Akten werden über das Landeskirchenamt an unabhängige Staatsanwält*innen weitergeleitet, dort überprüft und beurteilt.

5. Wo steht die regionale Aufarbeitung seit der Veröffentlichung der ForuM-Studie?

  • Im Rahmen einer 3. Gemeinsamen Erklärung von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD), Diakonie Deutschland und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs  (UBSKM) wurden die letzten Fragen zur regionalen Aufarbeitung geklärt. Die Erklärung wurde am 13. Dezember 2023 von der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, der EKD-Bevollmächtigten in Berlin, Anne Gidion, und dem damaligen Diakonie-Präsident Ulrich Lilie unterzeichnet. Sie unterstreicht das Ziel unabhängiger Aufarbeitung und verpflichtet EKD und Diakonie zur Einhaltung von Kriterien und Standards bei der Aufarbeitung.
  • In der Auslegungshilfe zur Gemeinsamen Erklärung sind neun Verbünde für Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen aufgeführt. Der Verbund West umfasst die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.
  • Am 26. Februar 2024 wurde in Wuppertal der Verbund West zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegründet . Die entsprechende Erklärung als Grundlage für die Kommission wurde von den Leitungen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werks Rheinland-Westfalen-Lippe unterzeichnet. Anfang Juni 2024 wurde zunächst die Geschäftsführung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) besetzt. Die siebenköpfige Kommission (zwei Betroffenenvertreter*innen, zwei Mitarbeitende von Kirche und Diakonie sowie die drei unabhängigen Expert*innen auf Vorschlag der Landesregierungen/Bundesländer) hat dann im März 2025 ihre Arbeit aufgenommen.
  • Die URAK kümmert sich um die zahlenmäßige Erhebung von Fällen, die Analyse grundlegender Muster und Zusammenhänge sexualisierter Gewalt, eine Bewertung des Umgangs mit Betroffenen sowie die Beratung der Landeskirchen zur Aufarbeitungspraxis.

6. Wie werden die Betroffenen an der Aufarbeitung beteiligt?

Die Gemeinsame Erklärung  von EKD, Diakonie Deutschland und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sah die Organisation von Betroffenenforen vor. Für den Verbund West hat eine solche Veranstaltung am 21. Juni 2024 im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund stattgefunden. Im Rahmen der Veranstaltung, die extern moderiert wurde, meldeten sich Interessierte für die Teilnahme an Workshops, in denen Betroffene dann ihre zwei Vertreter*innen für die siebenköpfige Aufarbeitungskommission finden und beauftragen konnten. Der Kommission gehören daneben noch drei unabhängige Expert*innen und zwei Mitarbeitende von Kirche und Diakonie an. Im November 2025 werden erneut drei Betroffenenforen stattfinden. Zwei davon sind in Essen sowie Haltern am See in Präsenz geplant. Ein dritter Termin wird digital angeboten. Neben der siebenköpfigen URAK entsteht eine paritätische Betroffenenvertretung aus sechs Personen, die sich aus Teilnehmenden dieser Betroffenenforen zusammensetzt.

Ein Plakat der rheinischen Kirche ermutigt Betroffene zudem, von ihren Erfahrungen zu berichten und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch Zeug*innen werden gebeten, ihre Beobachtungen, die möglicherweise auch schon lange zurückliegen, zu teilen. Das Plakat „Werden Sie los, was Sie nicht loslässt!“ kann bei der Landeskirche bestellt werden . Im Interview mit EKiR.info hat sich eine Betroffene im April 2024 aus ihrer Sicht zum Aufarbeitungsprozess in der rheinischen Kirche geäußert.

7. Was hat die erste lokale Studie zu sexualisierter Gewalt auf dem Gebiet der rheinischen Kirche ergeben?

Die Studie „Aufarbeitung der gewaltförmigen Konstellation der 1950er Jahre im evangelischen Schülerheim Martinstift im Moers“ der Bergischen Universität Wuppertal und der Fachhochschule Potsdam hat schwere Versäumnisse von Kirche und Diakonie offengelegt. Die rund 80 Schüler, die in den 1950er-Jahren in dem Alumnat (Schülerheim) schwerer körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, wurden nach dem Gerichtsurteil gegen den damaligen Alumnatsleiter Johannes Keubler im Mai 1956 seitens der Kirche und Diakonie und zum Teil auch seitens ihrer eigenen Familien vollkommen alleingelassen. Im Vordergrund stand stattdessen das Bemühen, das Image des Alumnats und der Diakonie nicht zu beschädigen. Mit der endgültigen Schließung im Jahr 1969 geriet das Martinstift in Vergessenheit. Erst das Engagement zweier Betroffener rückte die Gewalttaten wieder ins Bewusstsein.

Nach der Präsentation der Studienergebnisse haben Kirchenleitung, Kreissynodalvorstand, Presbyterium und Diakonievorstand die Ergebnisse in einem Workshop ausgewertet und beraten, welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. Entsprechend wurden eine Vielzahl von weiterführenden Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a.:
a) Verbesserung der Begleitung Betroffener durch Aushandeln von Rahmenverträgen mit Beratungsstellen.
b) Gespräch mit den Mitgliedern der unabhängigen Gremien für die Anerkennungsleistungen. An der Vereinheitlichung und den Standards arbeitet inzwischen auch das Beteiligungsforum auf EKD-Ebene.
c) Wissenschaftliche Aufarbeitung zum Thema „Sexualisierte Gewalt in den Internaten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland“. Ein entsprechender Betroffenenaufruf wurde Ende Juni 2025 veröffentlicht.
d) Auffällige und wiedererkennbare Veröffentlichung der vielen Ansprechmöglichkeiten in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene in Form von Plakaten, Verteilkarten u. ä.
e) Erarbeitung eines Gottesdienstentwurfs bzw. einer Predigthilfe zum Thema „Sexualisierte Gewalt“.
f) Zum Maßnahmenpaket gehörte auch der Auftrag an den Theologischen Ausschuss sowie mitberatend den Innerkirchlichen Ausschuss sowie den Ausschuss für Erziehung und Bildung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der ForuM-Studie ein Positionspapier zum Umgang mit Macht, struktureller Gewalt sowie Schuld in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu erarbeiten. Daraus ist die Aufsatzsammlung „Theologische Perspektiven auf Macht – Gewalt – Schuld“  entstanden.

Kreissynodalvorstand, Presbyterium in Moers sowie der Vorstand der Diakonie RWL haben darüber hinaus noch weitere Maßnahmen beschlossen.

8. Welche Zahlen sind zu sexualisierter Gewalt auf dem rheinischen Kirchengebiet bisher bekannt?

  • Der ForuM-Studie wurden aus dem Zeitraum 1946 bis 2020 insgesamt 70 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt auf landeskirchlicher Ebene gemeldet (darunter 59 Pfarrpersonen sowie weitere landeskirchliche Angestellte; nicht berücksichtigt sind ehrenamtlich oder beruflich Mitarbeitende in den Kirchenkreisen und Gemeinden). Die Zahl der Betroffenen liegt wesentlich höher, weil sich ein Verdachtsfall auf jeweils einen Beschuldigten mit aber womöglich mehreren Betroffenen bezieht.
  • In der im Frühjahr 2021 nach Einführung der Meldepflicht eingerichteten Meldestelle sind bis Ende Juni 2025 insgesamt 157 Meldungen aus allen Ebenen der rheinischen Kirche eingegangen. Sie umfassen zum Teil aber auch Jahre zurückliegende Vorfälle: Gemeldet wurden 70 Altfälle (vor 2021 passiert); 74 Meldungen betreffen den Zeitraum ab 2021. Das sind in der Summe 144 Fälle. Die Differenz zu den 157 Verdachtsmeldungen erklärt sich daraus, dass nicht alle Meldungen tatsächlich zu Fällen führen (weil z. B. andere Landeskirchen betroffen sind oder anonyme Meldungen nicht weiterverfolgt wurden). Die 157 Verdachtsmeldungen beziehen sich auf 141 unterschiedliche Beschuldigte. Bei 42 Beschuldigten handelt es sich um Theologen (in 40 Fällen ist die beschuldigte Person Pfarrer und in je einem Fall Pastor im Ehrenamt bzw. Vikar). Die 157 Verdachtsmeldungen bei der Meldestelle und die 70 gemeldeten Verdachtsfälle auf landeskirchlicher Ebene können aber nicht addiert werden, weil es in zumindest einem Drittel dieser Fälle eine Überschneidung gibt.
  • Seit 2004 gab es in der rheinischen Landeskirche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung 32 Disziplinarverfahren (30 gegen Pfarrpersonen, zwei gegen Kirchenbeamte). Fünf davon laufen noch, alle gegen Pfarrpersonen.  Etwa ein Drittel der Disziplinarverfahren wurde eingestellt, weil sich keine Pflichtverletzung nachweisen ließ. In den anderen Fällen wurden Maßnahmen finanzieller Art erlassen, zwei Personen wurden aus dem Dienst entfernt, zwei Personen sind aufgrund ihres hohen Alters während der Verfahren verstorben. In 13 der insgesamt 32 Verfahren wurde oder wird auch staatlicherseits ermittelt. In dieser Zeit ruht das kirchliche Verfahren in der Regel. Nach Abschluss des staatlichen Verfahrens wird es – unabhängig von dessen Ausgang – unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Justiz fortgeführt, um wie auch bei allen nicht strafrechtlich verfolgten Fällen einen etwaigen Verstoß gegen kirchliches Recht zu überprüfen.
  • Auf landeskirchlicher Ebene sind von Juni 2011 bis Ende Juni 2025 zu dem Themenfeld insgesamt 1160 Beratungsgespräche erfolgt. Diese beinhalten Beratungen von Betroffenen, Fachkräften, Trägern und Interventionsteams sowie Verdachtseinschätzungen und Beratungen zu Schutzkonzepten.
  • Bisher wurden 49 Betroffenen durch die Anerkennungskommission finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids bewilligt (insgesamt 900.000 Euro). Dazu kommen weitere 140 Fälle (= Betroffene) im rheinischen Gebiet der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (insgesamt 2.210.000 Euro). Zudem beteiligt sich die Evangelische Kirche in Deutschland am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Im Rahmen dieser Beteiligung hat die Evangelische Kirche im Rheinland an 12 Antragstellende insgesamt rund 76.000 Euro ausgezahlt. Weitere gut 180.000 Euro wurden von der rheinischen Kirche direkt an Betroffene ausgezahlt.

9. Hat sich die Evangelische Kirche im Rheinland eigentlich ausdrücklich zu ihrer Schuld bekannt?

Bei einem Radiogottesdienst zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Kirche“ auf WDR 5 hat der damalige Vizepräses Christoph Pistorius am Sonntag, 27. Oktober 2019, ein nach wie vor gültiges Schuldbekenntnis formuliert. Die Aufsatzsammlung „Theologische Perspektiven auf Macht – Gewalt – Schuld“   nimmt aus theologischer Sicht Strukturen von Macht und Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche in den Blick, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben bzw. begünstigen. Außerdem liegt inzwischen eine Handreichung zum Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt in Gottesdienst und Predigt  vor.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Webseite pia.ekir.de der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung.


Stand: 30. Juni 2025

  • Ekkehard Rüger