Die Evangelischen Kirchenkreise Düsseldorf-Mettmann und Niederberg beginnen mit einer umfassenden Sichtung sämtlicher Personalakten aus den vergangenen Jahrzehnten. Ziel ist es, systematisch mögliche Hinweise auf sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt in kirchlichen Kontexten zu identifizieren und aufzuarbeiten.
Die Akten werden dabei nach definierten Kriterien geprüft, um auch verdeckte oder nur indirekt dokumentierte Verdachtsmomente sichtbar zu machen, etwa ungewöhnliche Versetzungen, Beschwerden oder auffällige Personalwechsel. Wo sich ein Verdacht erhärtet, werden die Unterlagen an das Landeskirchenamt weitergeleitet, das die Fälle der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegt.
Unabhängiges Expertenteam
Mit der Sichtung der Akten ist ein externes, unabhängiges Team beauftragt, das sich aus erfahrenen Fachleuten und ehemaligen Kriminalbeamten zusammensetzt. Dieses Team hat im vergangenen Jahr bereits die Aktensichtung im Evangelischen Kirchenkreis Solingen durchgeführt und dort mehrere Verdachtsfälle identifiziert, die an die Strafverfolgungsbehörden übergeben wurden.
Die Zusammenarbeit mit externen Expert*innen soll gewährleisten, dass die Prüfung nach professionellen Standards erfolgt und mögliche Loyalitätskonflikte innerhalb der Kirche ausgeschlossen werden. So sollen Transparenz und ein größtmöglicher Schutz der Betroffenen sichergestellt werden. „Wir wollen alles daransetzen, Hinweise auf sexualisierte oder andere Gewalt konsequent zu klären und daraus zu lernen“ sagt Wolfhard Günther, Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Niederberg. „Nur eine Kirche, die Unrecht offen benennt und aufarbeitet, kann ein glaubwürdiger und sicherer Ort für Menschen sein.“
Ziele und Verantwortung
Mit dem Aktenscreening stellen sich die Kirchenkreise Düsseldorf-Mettmann und Niederberg der Verantwortung, vergangenes Unrecht konsequent aufzuarbeiten. Es geht darum, Betroffenen Anerkennung ihres Leids zu verschaffen, Strukturen zu benennen, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben, und daraus konkrete Konsequenzen für Prävention und Personalverantwortung zu ziehen. „Mit der Sichtung unserer Personalakten stellen wir uns unserer Verantwortung für das, was in unseren Kirchenkreisen geschehen ist, auch dann, wenn es weh tut“, betont Rainer Kaspers, Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann. „Unser Ziel ist, dass Betroffene erfahren: Ihr Leid wird gesehen, ernst genommen und nicht länger verdrängt.“
Die Kirchenkreise verstehen die Aufarbeitung als langfristigen Prozess, der über die reine Sichtung von Akten hinausgeht. Präventionsschulungen, Schutzkonzepte in Einrichtungen und eine Kultur der Aufmerksamkeit sollen dazu beitragen, dass Gewalt heute und in
Zukunft besser erkannt und verhindert wird.
Aufruf an Betroffene und Zeug*innen
Betroffene sowie Zeug*innen von sexualisierter oder anderer Gewalt im Bereich der Kirchenkreise Düsseldorf-Mettmann und Niederberg werden ausdrücklich aufgerufen, sich zu melden. Dies gilt für Vorfälle in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Verwaltungen, Einrichtungen und Diensten, unabhängig davon, wie lange die Ereignisse zurückliegen.
Wer Gewalt erlebt oder beobachtet hat, wird ermutigt, sich vertrauensvoll an die Verantwortlichen in den Kirchenkreisen oder an unabhängige Fachpersonen zu wenden. Meldungen werden vertraulich behandelt; auf Wunsch können erste Gespräche anonym geführt werden.
Kontaktmöglichkeiten:
Betroffene und Zeug*innen können sich an folgende Ansprechpersonen wenden, die für vertrauliche Gespräche zur Verfügung stehen:
Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland:
Claudia Paul
Telefon 0211 4562-391
E-Mail: claudia.paul@ekir.de
Vertrauensperson beider Kirchenkreise:
Sonja-Christine Neuroth
Telefon: 0157 83988604
E-Mail: sonja_christine.neuroth@ekir.de
Externe Beratungsstelle:
Wildwasser Bielefeld e. V.
Telefon: 0521 5573466 (montags von 15 bis 16.30 Uhr)
E-Mail: ansprechstelle@wildwasser-bielefeld.de
