Ansprechstelle im Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sind Straftaten, die ein Menschenleben für immer verändern können.
Den Mut zu finden, darüber zu sprechen, das Geheimnis aufzudecken und das Tabu zu brechen, verdient unseren tiefsten Respekt. Es spielt keine Rolle ob die Tat heute, gestern oder vor vielen Jahren geschehen ist. Ein innerer Heilungsprozess kann oft erst dann in Gang gesetzt werden, wenn die Schwere der Tat anerkannt und klargeworden ist, dass die Verantwortung allein beim Täter oder der Täterin liegen oder der oder die Geschädigte bei der Suche nach Antworten auf alle Fragen und zu den Orten des Geschehens Hilfe erhalten hat.
Mit Vertrauen, Geduld und Zuversicht stehen Ihnen fachlich qualifizierte Mitarbeitende, die über verschiedene therapeutische Ausbildungen verfügen, mit ihrer professionellen Sichtweise zur Seite.
Aufgaben der Ansprechstelle:
Ansprechstelle für von Verletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffene Menschen
Alle Mitteilungen von Betroffenen werden streng vertraulich behandelt. Nur auf Wunsch der Betroffenen werden Anschuldigungen an die zuständige Stelle weitergeleitet..
Betroffene und Mitarbeitende beraten gemeinsam, welche Handlungsschritte sinnvoll und angemessen in der weiteren Vorgehensweise sind. Die Ansprechstelle hilft und unterstützt bei der Umsetzung, begleitet in der aktuellen Krise, sucht und findet weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Dies kann auch ein längerer Prozess sein. Die Mitarbeitenden der Ansprechstelle nehmen sich dafür ausreichend die Zeit.
Gespräche können telefonisch, digital oder in Präsenz (Deutschlandweit) stattfinden.
Mitarbeitende beraten und unterstützen Betroffene der Evangelischen Kirche im Rheinland bei dem Ausfüllen und Absenden des Antrages auf individuelle finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids für Betroffene sexualisierter Gewalt in einer Körperschaft oder Einrichtung im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, Sie vermitteln zu der zuständigen Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS ). Ebenso unterstützen und begleiten sie bei der Antragstellung des „Fonds sexueller Missbrauch“.
Unterstützung und Beratung bei der Einschätzung von Vorfällen und Beobachtungen von Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Ansprechbar für leitungsverantwortliche Personen, Zeugen und weitere Ratsuchende.
Die Ansprechstelle bietet Beratung für kirchliche Führungskräfte, Gremien, Gruppen, Zeugen und Mitwissende an, in deren Lebens- und Arbeitsbereichen es zu Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung gekommen ist. Sie berät und unterstützt bei der Einschätzung, ob es sich um einen meldepflichtigen Fall handelt und bespricht die weiteren Vorgehensweisen.
Weitere Aufgaben:
Die Ansprechstelle hat den Auftrag, die berufenen Vertrauenspersonen der Kirchenkreise in ihrer Arbeit zu stärken, zu unterstützen und fachlich zu begleiten.
Die Ansprechstelle hält Kontaktdaten von Beratungsstellen, Beraterinnen und Beratern vor, die betroffene Menschen nach Bekanntwerden von Verletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der aktuellen Krise unterstützen. Sie hilft bei der Vermittlung und kann ggf. Kostenzusagen geben.