Die Mitarbeit innerhalb der EKiR erfordert nach den Vorgaben der Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt eine verpflichtende Teilnahme an einer Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt. Für diejenigen, die außerhalb der EKiR bereits eine Präventionsschulung absolviert haben, bietet der Fachbereich Prävention der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung der Evangelischen Kirche im Rheinland ein Ergänzungsmodul an, um über den Umgang mit Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche nach den Vorgaben des Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche im Rheinland (KGSsG) geschult zu werden. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat eines anderen Anbieters oder einer anderen
Landeskirche von Präventionsschulungen dem Träger vorliegt.
Wer kann sich anmelden?
- Mitarbeitende des Landeskirchenamts
- Mitarbeitende der Ämter, Werke und Einrichtungen der EKiR
- Mitarbeitende selbstständiger Einrichtungen, Werke und Verbände, an denen die EKiR beteiligt ist
- Mitarbeitende der Kirchenkreise und deren Einrichtungen
- Mitarbeitende der Gemeinden und deren Einrichtungen
Was wird geschult?
- Was ist sexualisierte Gewalt?
- Rechtliche Grundlagen
- Vorgehen bei Verdachtsmomenten
- Vertrauenspersonen
- Intervention
- Dokumentation
- Meldepflicht
- Vorstellung der Stabsstelle PIA
- Schutzkonzepte
Wie wird geschult?
- Online per Zoom
Wie lange wird geschult?
- Zwei Stunden
Referentin:
- Juliane Arnold, Diplom-Psychologin
Termine und Anmeldungen finden Sie hier.