Intervention

Wie natürlich auch in den übrigen Fachbereichen legt die Evangelische Kirche im Rheinland im Bereich der Intervention besonderen Wert auf Transparenz. Wir möchten, dass jedem Verdacht nachgegangen wird und verfahren hierbei nach dem Null-Toleranz-Prinzip. Jeder Verdacht muss gründlich überprüft werden und entsprechende angemessene Maßnahmen müssen als Reaktion erfolgen.

Die oder der Interventionsmanager*in des Fachbereichs übt u.a. die Geschäftsführung für alle Interventionsprozesse auf landeskirchlicher Ebene aus. Die Fachkraft koordiniert hierbei das Interventionsteam mit den entsprechenden Verfahrensbeteiligten, die sich aus den Vereinbarungen des Rahmenschutzkonzepts der Evangelischen Kirche im Rheinland ergeben.

Das Interventionsteam kommt nach Meldung eines Falles zur Einschätzung der Sachlage und Dringlichkeit zusammen. Der oder die Interventionsmanager*in begleitet hierbei den Prozess von der Meldung des Verdachts bis hin zum Abschluss des Interventionsverfahrens. Sie sind u.a. verantwortlich für die Dokumentation und den Abschlussbericht.

Um die Durchführung von Interventionsprozessen zu unterstützen, Handlungssicherheit auf allen Ebenen herzustellen und Transparenz in den entsprechenden Schritten zu gewährleisten, bietet die Interventionsfachkraft ihre Hilfe an.

Nach Bedarf und auf Wunsch der Interventionsteams auf Kirchenkreis- oder Gemeindeebene begleitet und unterstützt die Fachkraft bei der Einschätzung eines Verdachts und insbesondere bei der Durchführung der lokalen Interventionsprozesse.

Zur besseren Orientierung wurden schriftliche Prozessbeschreibungen und Infografiken Prozessbeschreibung_KiMu_final Prozessbeschreibung_Ehrenamtler_final Prozessbeschreibung_KiTa_final Prozessbeschreibung_Pfarr_final für diverse Fallkonstellationen aufgestellt.

 Nach Abschluss der Interventionsverfahren stellen die Kirchenkreise der Interventionsfachkraft über die Meldestelle Abschlussberichte zur Verfügung, aus welchen u.a. getroffene Maßnahmen hervorgehen.

Auch beschuldigte Personen können sich zur Beratung bezüglich Unterstützungsmöglichkeiten, z.B. Bedarf an Seelsorge, an die oder den Interventionsmanager*in wenden. Je nach Bedarf findet eine Weitervermittlung an entsprechend geschulte Fachkräfte statt.

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