Ihr Kontakt zur Meldestelle
Sie möchten einen Fall oder einen Verdacht sexuellen Missbrauchs/ Gewalt melden?
Sie sind selbst betroffen?
Schreiben Sie uns unter pia-meldestelle@ekir.de oder rufen Sie uns unter unserer Hotline-Nummer 0211-4562-602 gerne an. Wir beraten Sie gerne und lassen Ihnen unseren Meldebogen zukommen.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie den Fall tatsächlich melden sollten? Die Vertrauenspersonen Ihres Kirchenkreises werden Ihnen dazu gerne Ihre Fragen beantworten können. Zudem können Sie sich auch vertraulich an unsere Ansprechstelle wenden: Claudia Paul, Telefon: 0211-4562-391.
Wenn Sie Berufsgeheimnisträger*) sind, benötigen Sie vor der Meldung eine Schweigepflichtentbindung (gem. § 203 StGB) der betroffenen Menschen. Auch in diesem Fall dürfen Sie sich zur Klärung vertraulich an unsere Ansprechstelle wenden.
Ihre Meldung werden wir intern selbstverständlich vertraulich zur Kenntnis weiterleiten (Präses, Vizepräses, Vizepräsident, Pressestelle). Zudem werden die Superintendentin oder der Superintendent und die Leitung der betroffenen Stelle (z.B. die Vorsitzenden des Presbyteriums) über die Meldung informiert.
Handelt es sich bei der beschuldigten Person um eine Pfarrperson oder eine andere Person im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wird sich das landeskirchliche Interventionsteam dem Fall zeitnah annehmen. Bei ehrenamtlich oder angestellten Mitarbeitenden wird das örtliche Interventionsteam des Kirchenkreises den Fall bearbeiten.
*)
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert (dabei handelt es sich um Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen, Pflegefachkräfte z. B. in der Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpflege, Notfallsanitäter, PTA, Diätassistenten, Orthopisten, Masseure, Physiotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten).
Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung;
Eheberater, Familienberater, Erziehungsberater, Jugendberater, Suchtberater
und Tätigkeit in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist (auch Kirche)
Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
„staatlich anerkannte Sozialarbeiter“ oder „staatlich anerkannte Sozialpädagogen“
Dies betrifft grundsätzlich nur solche, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen.
Nicht unter die Aufzählung fallen Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen, staatlich anerkannte Erzieherinnen/ Erzieher, Kindergärtnerinnen/ Kindergärtner, Erziehungswissenschaftlerinnen/ Erziehungswissenschaftler, Diplom- Kindheits- und Rehabilitationspädagoginnen/ -pädagogen, auch dann nicht, wenn sie auf einer Stelle Einsatz finden, die als klassische Einsatzstelle von Sozialarbeitern gilt.
In allen Fällen handelt es sich um Personen, die Frauen, Männer und andere Geschlechter einschließen.