Prävention

Prävention ist ein andauernder, aktiver Prozess.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt festgelegt. Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche im Rheinland (KGSsG) regelt u.a. die Präventionsarbeit für einen nachhaltigen Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

Uns alle verbindet das Ziel, soweit es möglich ist, sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Prävention bedeutet, möglichen Übergriffen zuvorzukommen – auch wenn sich Verantwortliche in den Gemeinden und Kirchenkreisen, Ämtern, Werken und Einrichtungen oft kaum vorstellen können, dass gerade in ihrem Verantwortungsbereich sexualisierte Gewalt einen Ort finden könnte.

Damit es tatsächlich an den unterschiedlichen kirchlichen Orten keinen Raum für Missbrauch gibt, müssen wir alles daransetzen, eine Kultur der Achtsamkeit zu erreichen. Diese und unsere vier weiteren Grundhaltungen der Prävention: Sprachfähigkeit, Partizipation, Fehlerfreundlichkeit und Macht für das Allgemeinwohl sind unverzichtbare Elemente, um eine angepasste Kultur wirksam zu etablieren. Aktiv gegen sexualisierte Gewalt lautet unser Motto in den Schutzkonzepten, die in allen Gemeinden und Kirchenkreisen, Ämtern, Werken und Einrichtungen, also an allen kirchlichen Orten umgesetzt werden.

Die Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt werden in unserer Kirche mit Leben gefüllt indem sie regelmäßig weiterentwickelt werden. Erfahrungen und Kenntnisse aus Intervention und Aufarbeitung fließen hierbei ein. Maßnahmen aus den Potential- und Risikoanalysen vor Ort werden als wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung genutzt. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Schutzbefohlenen geschieht auf freiwilliger Basis überall dort, wo mehrere Perspektiven nützlich für das Schließen von „Lücken“ sind. Selbstverpflichtungserklärungen und Verhaltenskodexe sind weitere wichtige Bausteine gelingender Schutzkonzepte.

Präventionsschulungen für alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden ermöglichen die professionelle Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt. Dabei sind die Wissensvermittlung und unsere betroffenenorientierte Haltung die Kernpunkte. Die Fürsorgepflicht der Träger gegenüber den vor Ort Mitwirkenden ist genauso zu thematisieren, wie das Wissen um die Meldepflicht bei begründetem Verdacht. Seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der ForuM-Studie wird auch das Thema „Macht“ gemeinsam reflektiert und bei der Auseinandersetzung mit den eigenen fachlichen und theologischen Rollen intensiver und kritischer überprüft. Die Präventionsschulungen in der EKiR finden fast ausschließlich durch das EKD-Material hinschauen – helfen – handeln statt.

Da sich Prävention, Intervention und Aufarbeitung gegenseitig bedingen, wurden die drei Arbeitsbereiche in eine Stabsstelle (Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung) integriert, um die gemeinsame Arbeit gegen sexualisierte Gewalt in der EKiR regelmäßig anpassen und verbessern zu können.