Sexualisierte Gewalt: Wie geht eigentlich Aufarbeitung?

Carmen Heiden erklärt im Interview Abläufe und Ziele

Carmen Heiden ist in der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung der Evangelischen Kirche im Rheinland für die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zuständig. Im Interview erklärt sie, was Aufarbeitung bedeutet und wie sie abläuft.

 

Das Thema Aufarbeitung ist eine der Säulen der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung – kurz PIA. Was bedeutet Aufarbeitung im Zusammenhang mit Taten sexualisierter Gewalt?

Carmen Heiden: Für uns ist Aufarbeitung mehr als ein bürokratischer Prozess – sie ist eine zentrale Säule unserer Arbeit bei PIA und eng verbunden mit Prävention und Intervention. Während Intervention bedeutet, auf aktuelle Hinweise und Verdachtsfälle verantwortungsvoll zu reagieren, und Prävention darauf abzielt, Gewalt künftig zu verhindern, geht es bei Aufarbeitung um das, was in der Vergangenheit passiert ist.

Aufarbeitung heißt, Taten sexualisierter Gewalt konsequent und transparent zu klären, Betroffene aktiv einzubeziehen, Versagen innerhalb der Institution offen zu benennen und Verantwortung zu übernehmen. Es geht darum, die Geschichten der Betroffenen ernst zu nehmen, aus der Vergangenheit zu lernen und sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse direkt in Präventions- und Interventionsarbeit einfließen. Kurz gesagt: Es geht darum, aus der Vergangenheit die richtigen Konsequenzen für heute und morgen zu ziehen – für die Menschen, die Gewalt erlebt haben, und für die Institution selbst.

 

Reicht es nicht, Täter*innen zu identifizieren und – wo immer möglich – zur Rechenschaft zu ziehen?

Heiden: Nein, das allein reicht nicht aus. Die Identifizierung von Beschuldigten und ihre straf- oder dienstrechtliche Verfolgung ist wichtig, greift aber zu kurz. Aufarbeitung bedeutet darüber hinaus, das erlittene Unrecht der Betroffenen anzuerkennen, institutionelle Verantwortlichkeiten und Versäumnisse offenzulegen und zu verstehen, wie Strukturen und Haltungen Taten ermöglicht oder nicht verhindert haben. Erst dieses umfassende Verständnis schafft die Grundlage für glaubwürdige Verantwortung, Anerkennung des Leids der Betroffenen und nachhaltige Veränderungen in Prävention und Intervention.

 

Alte Fälle, die beim Aktenscreening in Kirchenkreisen entdeckt werden, Fälle, die schon im Zusammenhang mit der ForuM-Studie bekannt geworden sind – wie funktioniert Aufarbeitung ganz konkret?

Heiden: Die Aufarbeitung erfolgt auf mehreren Ebenen. Zunächst sichten wir die Akten systematisch, um die Vorgänge historisch zu rekonstruieren. Dabei prüfen wir sehr genau, ob es Hinweise auf sexualisierte Gewalt gibt – oft sind es nur kleinste, unscheinbare Details. Anschließend klären wir, wer beteiligt war, was dokumentiert wurde und welche Entscheidungen damals getroffen wurden – oder eben nicht.

Wichtig ist uns, dass diese Aktensichtung nicht durch Personen aus dem kirchlichen System erfolgt, sondern durch externe Screeningkräfte, etwa ehemalige Polizeibeamte, Archivar*innen oder Jurist*innen. Um einen einheitlichen Standard sicherzustellen, haben wir dafür eine Verfahrensanleitung entwickelt, die alle Prozessschritte klar definiert.

Als auffällig bewertete Akten werden an das Landeskirchenamt weitergeleitet und gehen dann an Staatsanwalt*innen, die für uns auf Grundlage der Akten Vermerke erstellen. Die Ergebnisse fließen nach Abstimmung wieder in die weitere Aufarbeitung (Landeskirchenamt/Kirchenkreise) zurück. Parallel prüfen wir stets mögliche arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anhörung entscheidender Beteiligter durch externe Jurist*innen – dazu zählen aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende, Zeitzeug*innen sowie beschuldigte Personen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden systematisch zusammengeführt und bilden die Grundlage für die institutionelle Reaktion gegenüber den Beteiligten.

Zentral ist außerdem der Umgang mit den Betroffenen: Sie werden, sofern sie es wünschen, aktiv in die Aufarbeitung einbezogen und zu Beteiligung, Unterstützung – auch bei Antragstellungen von Anerkennungsleistungen – und Hilfsangeboten befragt. Am Ende steht eine klare Reaktion der Institution, etwa in Form einer Entschuldigung, sowie der zunächst formale Abschluss des Aufarbeitungsvorgangs. Die festgelegten Standards sorgen dabei für eine nachvollziehbare, einheitliche und transparente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und tragen sowohl den Schutzbedarfen der Betroffenen als auch der institutionellen Verantwortung der Evangelischen Kirche im Rheinland Rechnung.

 

Wer ist für die Aufarbeitung in der Evangelischen Kirche im Rheinland verantwortlich?

Heiden: Die Verantwortung für die Aufarbeitung trägt die Evangelische Kirche im Rheinland als Institution. Konkret wird sie auf landeskirchlicher Ebene durch die Aufarbeitungskräfte in unserer Stabsstelle PIA gesteuert und koordiniert. Gleichzeitig sind die Kirchenkreise in den Prozess eingebunden und für die Umsetzung vor Ort verantwortlich. In den Aufarbeitungsprozess sind aber auch bewusst externe Fachkräfte und unabhängige Stellen eingebunden, um Transparenz, Einheitlichkeit und Unabhängigkeit sicherzustellen.

Wichtig ist aber auch zu erwähnen, dass die Stabsstelle PIA in die föderalen Strukturen der Evangelischen Kirche in Deutschland eingebunden ist. Das bedeutet, dass sie an gemeinsame Regelungen, Standards und Abstimmungsprozesse gebunden ist und an manchen Stellen nicht vollständig unabhängig agieren kann.

 

Welche Rolle spielen Betroffene bei der Aufarbeitung?

Heiden: Betroffene stehen bei der Aufarbeitung im Mittelpunkt. Ihre Erfahrungen und Perspektiven bestimmen, wie wir vorgehen. Sie entscheiden selbst, ob und wie sie sich einbringen möchten. Wir hören ihnen zu, nehmen ihre Sorgen ernst und bieten Unterstützung an, wo sie sie brauchen.

Für uns geht es nicht nur um Akten und Prozesse, sondern darum, Verantwortung zu übernehmen und den Menschen, die Gewalt erfahren haben, Gehör und Anerkennung zu geben. Ihre Beteiligung ist entscheidend, damit Aufarbeitung nicht nur formal, sondern wirklich wirksam und gerecht ist.

 

Was passiert mit den Ergebnissen? Landen die in irgendeiner Schublade, wo sie gut und sicher liegen?

Heiden: Nein, die Ergebnisse verschwinden nicht einfach in einer Schublade. Sie werden systematisch ausgewertet und fließen in die weiteren Aufarbeitungsschritte ein. Dazu gehört zum Beispiel die Information von Betroffenen, die Prüfung möglicher dienst- oder arbeitsrechtlicher Konsequenzen und – wenn nötig – die Weiterleitung an Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Zudem dienen die Ergebnisse als Grundlage für die institutionelle Reaktion der Kirche, etwa Bitten um Entschuldigung oder konkrete Maßnahmen zur Prävention. Die Aufarbeitung ist also kein einmaliger Akt, sondern ein laufender, transparenter Prozess, bei dem die Erkenntnisse genutzt werden, um Verantwortung zu übernehmen und den Schutz zukünftiger Betroffener sicherzustellen.

 

Umfangreiche Informationen zum Themenbereich sexualisierter Gewalt gibt es auf pia.ekir.de