Grundlagenschulung, Intensivschulung, Leitungsschulung – wer braucht welche Schulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt? Eine praktische Tabelle sorgt schnell für eine gute Übersicht, welche Schulungen für ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende der Kirche vorgesehen sind.
Für alle Mitarbeitenden der Kirche – egal, ob im Beruf oder im Ehrenamt – gilt: Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden sie alle fünf Jahre im Rahmen der Präventionsarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland geschult. Schulungsart und -umfang sind dabei von verschiedenen Kritierien abhängig. So ist es zum Beispiel auch wichtig, wie häufig die Mitarbeitenden in ihrem Dienst in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Jugendmitarbeitende und Presbyter*innen brauchen ein anderes Schulungsformat als etwa Küster*innen und Gemeindebriefverteiler*innen.
Wer welche Schulung braucht und wo diese zu bekommen ist, das zeigt eine übersichtliche Zusammenstellung der verschiedenen Schulungsarten.
